Die Stiftung "Ein Körnchen Reis" unterstützt einige
Kleinprojekte in Lateinamerika, Afrika und Asien.
Kontakt zur
Stiftung:
Unser Vorstand:
Stiftung "Ein Körnchen Reis" Martin Pape
c/o Martin Pape
(Vorsitzender)
Schevastesstr. 53
Gabriele Neugebauer
53229 Bonn
Stephan Aßmann
E-Mail: ein.koernchen.reis@t-online.de
Spendenkonto: DE63 3862 1500 0000 2283 47
bei der Steyler Ethik Bank (BIC: GENODED1STB)
(Für die Zuwendungsbestätigung zur steuerlichen Absetzbarkeitbitte auf vollständige Absenderangabe
achten, auf dem Überweisungsvordruck evtl. noch die Zeile für den
Verwendungszweck hierfür mit benutzen.)
Stiftungssitz:
Bad Honnef
Unser
Kuratorium:
Jacqueline Lacroix, Stiftungsaufsicht: Theo Erschfeld, Regierungspräsident Dagmar Rosenfeld in Köln
Die Stiftung wurde von dem Ehepaar
Rosemarie und Karl Dieter Sorg (damals Richter am Amtsgericht) aus Bad
Honnef vor über 30 Jahren ins Leben gerufen. Die Wurzeln liegen in
langjährigen Kontakten zu mehreren Drittweltprojekten, was den Gedanken aufkommen ließ,
solches zu verstetigen und systematisch und generationsübergreifend
auszuweiten. So schreckte auch der Gedanke nicht ab, dass also begrenzte Mittel
wie ein Tropfen auf dem heißen Stein der schier unbegrenzten Not in so vielen
Teilen der Welt wirken müssten. Vielmehr war dieser mögliche punktuelle
Hilfeansatz mal da, mal dort ausschlaggebend für die Namensgebung.
Die Stifter wirkten früher selbst im Vorstand
mit, für den sie noch idealistisch eingestellte Mitarbeiter gewinnen
konnten, alles auf ehrenamtlicher Basis. Dabei bewährte sich – auch für
MitarbeiterInnen im Kuratorium – eine gute Zusammenarbeit mit dem Verein action five in Bonn. Überhaupt
wurden gern Kontakte mit anderen kleinen Förderorganisationen aufgenommen im
Interesse gegenseitigen Austauschs, und ab und an führte das auch zu
gemeinsamen Förderungen eines Projekts.
Die Satzungder Stiftung spannt einen weiten Bogen für mögliche
Betätigungsfelder, ohne solches auf ein bestimmtes Entwicklungsland zu
beschränken : „Unterstützung von örtlichen Selbsthilfeinitiativen in der
Zweidrittelwelt, die Prozesse zur Verbesserung der dortigen Lebensbedingungen
in Gang setzen. Punktueller Ansatz ist eine Solidarität mit Betroffenen in
ihren Hoffnungen auf eine größere Verteilungsgerechtigkeit, auf Befreiung von
menschenunwürdigen Abhängigkeiten, den Schutz der Menschenrechte, die Wahrung
der kulturellen Identität und Vielfalt, gewaltfreie Entwicklungen“.
Beispielhaft werden genannt : „Landwirtschaftliche Kooperativen,
Frauenwerkstättenarbeit, Alternativen für Straßenkinder, Bildungseinrichtungen,
Zentren zur Beratung und Hilfe bei Hygieneaufklärung und Gesundheitsfürsorge,
für Opfer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen“.
Ein solcher auf die Zukunft der Stiftung ausgerichteter satzungsmäßiger
Rahmen gibt aber nur eine Richtung vor für das Aufgreifen einzelner Förderungen
auf dem einen oder anderen Feld. Was die Stiftung ganz konkret gefördert hat
und heute noch fördert, gibt ihr erst das Gesicht.
Eine Vorstellung aller von der Stiftung zur Zeit geförderten Projekte ist über das Inhaltsverzeichnis
nachzulesen.
Dieses führt auch zu unseren jährlichen Jahresberichten,
in denen unsere Förderungen seit 2004 zusammengestellt sind und beschrieben
werden. Das Aktuelleste aus unseren Projekten ist unter "Aktuellen
Informationen unserer Projektpartner" zu finden.
Indem wir großen Wert auf eine völlige
Transparenz legen, veröffentlichen wir hier auch unsere Jahresfinanzberichte, bestehend aus jährlichen Einnahmen und Ausgaben,
Mittelverwendungs-rechnung, Bilanz und Entwicklung des Stiftungsvermögens. Eine weitere besondere
Förderübersicht erfasst aus allen Stiftungsjahren die Höhe
der Förderungen, Spenden und Verwaltungskosten - letztere bestehend nur aus minimalen Kosten der
Vermögensverwaltung, indem eine Verbuchung weiterer interner Verwaltungskosten ganz entfällt. Als die Stiftung 2022 30 Jahre alt wurde, war eine Gesamtfördersumme von über 700.000 EUR aus all diesen Jahren erreicht.
Beiderlei verwaltet unsere Stiftung kostenfrei für den vorgenannten Stiftungszweck.
Die Unterschiede erklären unsere
Erläuterungen und Beispiele bereits bestehender solcher
Verwaltungen.Jederzeit willkommen sind uns auch
weitere Stiftungsfonds ab einer Einlage von 5.000 EUR und weitere
Treuhandstiftungen ab einer Einlage von 25.000 EUR (hierbei eigenständige
Depothaltung).
Aufstockungen sind jederzeit möglich.
Die Steuervorteile sind gleich.
Auch kann in beiden Fällen mit dem
gewählten Namen Dritter gedacht werden.