Willkommen !
Porträt der Stiftung
Treuhandstiftung GeMeAn






Die Stiftung "Ein Körnchen Reis" unterstützt einige Kleinprojekte in Lateinamerika, Afrika und Asien.

Kontakt zur Stiftung:                Unser Vorstand:
Stiftung "Ein Körnchen Reis"       Martin Pape
c/o Martin Pape                                (Vorsitzender)
Schevastesstr. 53                       Gabriele Neugebauer
53229 Bonn                               Stephan Aßmann

E-Mail: ein.koernchen.reis@t-online.de

Spendenkonto: DE63 3862 1500 0000 2283 47
bei der Steyler Ethik Bank (BIC: GENODED1STB)

(Für die Zuwendungsbestätigung zur steuerlichen Absetzbarkeit bitte auf vollständige Absenderangabe achten, auf dem Überweisungsvordruck evtl. noch die Zeile für den Verwendungszweck hierfür mit benutzen.)


Stiftungssitz:
Bad Honnef                        Unser Kuratorium:
                                         Jacqueline Lacroix,
Stiftungsaufsicht:              Theo Erschfeld,
Regierungspräsident           Dagmar Rosenfeld
in Köln  


Die Stiftung wurde von dem Ehepaar Rosemarie und Karl Dieter Sorg (damals Richter am Amtsgericht) aus Bad Honnef vor über 30 Jahren ins Leben gerufen. Die Wurzeln liegen in langjährigen Kontakten zu mehreren Drittweltprojekten, was den Gedanken aufkommen ließ, solches zu verstetigen und systematisch und generationsübergreifend auszuweiten. So schreckte auch der Gedanke nicht ab, dass also begrenzte Mittel wie ein Tropfen auf dem heißen Stein der schier unbegrenzten Not in so vielen Teilen der Welt wirken müssten. Vielmehr war dieser mögliche punktuelle Hilfeansatz mal da, mal dort ausschlaggebend für die Namensgebung.


Die Stifter wirkten früher selbst im Vorstand mit, für den sie noch idealistisch eingestellte Mitarbeiter gewinnen konnten, alles auf ehrenamtlicher Basis. Dabei bewährte sich – auch für MitarbeiterInnen im Kuratorium – eine gute Zusammenarbeit mit dem Verein action five in Bonn. Überhaupt wurden gern Kontakte mit anderen kleinen Förderorganisationen aufgenommen im Interesse gegenseitigen Austauschs, und ab und an führte das auch zu gemeinsamen Förderungen eines Projekts.


Die Satzung der Stiftung spannt einen weiten Bogen für mögliche Betätigungsfelder, ohne solches auf ein bestimmtes Entwicklungsland zu beschränken : „Unterstützung von örtlichen Selbsthilfeinitiativen in der Zweidrittelwelt, die Prozesse zur Verbesserung der dortigen Lebensbedingungen in Gang setzen. Punktueller Ansatz ist eine Solidarität mit Betroffenen in ihren Hoffnungen auf eine größere Verteilungsgerechtigkeit, auf Befreiung von menschenunwürdigen Abhängigkeiten, den Schutz der Menschenrechte, die Wahrung der kulturellen Identität und Vielfalt, gewaltfreie Entwicklungen“. Beispielhaft werden genannt : „Landwirtschaftliche Kooperativen, Frauenwerkstättenarbeit, Alternativen für Straßenkinder, Bildungseinrichtungen, Zentren zur Beratung und Hilfe bei Hygieneaufklärung und Gesundheitsfürsorge, für Opfer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen“.


Ein solcher auf die Zukunft der Stiftung ausgerichteter satzungsmäßiger Rahmen gibt aber nur eine Richtung vor für das Aufgreifen einzelner Förderungen auf dem einen oder anderen Feld. Was die Stiftung ganz konkret gefördert hat und heute noch fördert, gibt ihr erst das Gesicht. Eine Vorstellung aller von der Stiftung zur Zeit geförderten Projekte ist über das Inhaltsverzeichnis nachzulesen. Dieses führt auch zu unseren jährlichen Jahresberichten, in denen unsere Förderungen seit 2004 zusammengestellt sind und beschrieben werden. Das Aktuelleste aus unseren Projekten ist unter "Aktuellen Informationen unserer Projektpartner" zu finden.

Sie finden Jahresfinanzberichte und vieles mehr im Sinne vollständiger Transparenz.In über drei Jahrzehnten haben all unsere Hilfen die 800.000 EUR schon überschritten (siehe Förderübersicht).

Gern sehen wir Förderanträgen für ein gemeinnütziges Kleinprojekt entgegen, etwa im Umfang von 3.000 bis 5.000 EUR (jährlich). Unsere Stiftung passt nicht für hohe Aufwendungen (wie bei Katastrophenhilfe und Bauten).


Ihre Spenden sind uns immer sehr willkommen.
Derlei Hilfen können aber auch ganz massiv ausgeweitet werden über eine Treuhandstiftung (getrennte Vermögensverwaltung – ab 25.000 EUR) oder Zustiftungen in der Form von „Stiftungsfonds“ (in beiden Fällen auch Namensgebung im Gedächtnis Dritter) oder ein „Stiften auf Zeit“ über ein zinslos gewährtes, jederzeit kündbares Stifterdarlehen.